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Satzung

„Was zwischen Blütenbesuch und Honiggenuss liegt, das bleibt dem Menschen verborgen. Nur der Imker, der die Bienen betreut, hat das einzigartige Privileg, in diesen Kosmos der Bienen eindringen zu dürfen“

(aus „ der Mensch und die Bienen von M. Weiler)

 

Auszug aus der Vereinssatzung

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein fördert den Natur- und Landschaftsschutz, indem sich seine Mitglieder für die flächendeckende Verbreitung der Honigbiene einsetzen. Die Versorgung der Landschaft mit Bienenvölkern trägt maßgeblich zur Bestäubung der Wild- und Kulturpflanzen bei. Die Blütenbestäubung dieser Pflanzen durch Insekten, insbesondere durch die Honigbiene, ist Grundlage für die Entwicklung und Erhaltung des Artenreichtums in der Pflanzenwelt; die Früchte- und Samenbildung nach der Bestäubung sichert eine reichhaltige und natürliche Versorgung der Tiere und eine Verbesserung der Erträge in Landwirtschaft und Obstbau. Der Verein verfolgt diese Ziele auch durch Werbung, Ausbildung und Betreuung von Imkerinnen und Imkern.

 

Der Verein unterstützt seine Mitglieder, die als Halter und Schützer der Honigbiene tätig sind, durch Lehr- und Vortragsveranstaltungen, durch Aussprachen bei Versammlungen und Fachgespräche am Bienenstand, durch Lehrbeauftragte des Landesverbandes u.a.m. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und bei Behörden. Der Verein soll eng mit anderen Ortsvereinen und Interessengruppen zusammenarbeiten, z.B. Obst- und Gartenbauverein, Bund für Vogelschutz, Ameisenschutzwarte, BUND usw. Der Imker als Halter und Schützer der Honigbiene leistet durch seine Tätigkeit einen maßgeblichen Beitrag zum Schutze der Natur und der Landwirtschaft.